Doppelstaater

Tabellen und Diagramme


Als Doppelstaater (oder Doppelstaatler) bezeichnet man Personen, die mehr als eine Staatsangeh¨rigkeit besitzen, als "deutsche Doppelstaater" solche, die neben der deutschen eine weitere Staatsbürgerschaft besitzen.

Ein deutscher Doppelstaater ist also aus deutscher Sicht immer ein Deutscher und kein Ausländer. Häufig handelt es sich um einen Eingebürgerten, bei dessen Einbürgerung die Beibehaltung der alten Staatsbürgerschaft hingenommen wurde. Andere deutsche Doppelstaater sind Kinder von mindestens einem deutschen Elternteils, die aber in einem Land geboren wurden, in dem jedes dort geborene Kind automatisch die Staatsbürgerschaft dieses Landes erhält (Geburtsprinzip, ius soli), so z. B. in den USA und in Frankreich.

Fast alle deutschen Doppelstaater gehören zur Gruppe der Deutschen mit Migrationshintergrund; nur eine Person mit zwei als Deutsche geborenen Eltern, die in einem Land mit dem Geburtsprinzip geboren wurde, gehört nicht zu dieser Gruppe.

Von den 1.793.000 Doppelstaatern waren laut Mikrozensus 2015 Von den deutschen Doppelstaatern hatten Quelle: DESTATIS, Bevölkerung und Erwerbstätigkleit, Bevölkerung mit Migrationshintergrund 2015, S. 164; dort S. 9 nähere Angaben über erhebliche statistische Abweichungen zwischen Zensus 2011 und Mikrozensus. Die tatsächliche Anzahl der Doppelstaater liegt wahrscheinlich höher als die oben angegebene.


© Franz Josef Burghardt 2017