Doppelstaater
Tabellen und Diagramme
Als Doppelstaater (oder Doppelstaatler)
bezeichnet man Personen, die mehr als eine Staatsangeh¨rigkeit besitzen, als
"deutsche Doppelstaater" solche, die neben der deutschen eine
weitere Staatsbürgerschaft besitzen.
Ein deutscher Doppelstaater ist also aus
deutscher Sicht immer ein Deutscher und kein Ausländer. Häufig handelt es sich
um einen Eingebürgerten, bei dessen Einbürgerung die Beibehaltung der alten
Staatsbürgerschaft hingenommen wurde. Andere deutsche Doppelstaater sind Kinder von mindestens einem
deutschen Elternteils, die aber in einem Land geboren wurden, in dem jedes dort
geborene Kind automatisch die Staatsbürgerschaft dieses Landes erhält
(Geburtsprinzip, ius soli), so z. B. in den USA und in Frankreich.
Fast alle deutschen Doppelstaater gehören zur Gruppe der
Deutschen mit Migrationshintergrund;
nur eine Person mit zwei als Deutsche geborenen Eltern, die in einem Land mit dem Geburtsprinzip
geboren wurde, gehört nicht zu dieser Gruppe.
Von den 1.793.000 Doppelstaatern waren laut Mikrozensus 2015
- 1.686.000 Deutsche
- 99.000 Ausländer
Von den deutschen Doppelstaatern hatten
- 853.000 eigene Migrationserfahrung
- 833.000 keine eigene Migrationserfahrung
Quelle: DESTATIS, Bevölkerung und Erwerbstätigkleit, Bevölkerung mit Migrationshintergrund 2015, S.
164; dort S. 9 nähere Angaben über erhebliche statistische Abweichungen zwischen
Zensus 2011 und Mikrozensus. Die tatsächliche Anzahl der Doppelstaater liegt
wahrscheinlich höher als die oben angegebene.
© Franz Josef Burghardt 2017