Gastarbeiter



Tabellen und Diagramme:
D-11. Gastarbeiter 1962-1973



ARCHIV (text aus dem Jahr 2000):

Als Gastarbeiter bezeichnet man die zwischen 1955 und 1973 von deutschen Unternehmen im Ausland angeworbenen Arbeitskräfte. Um den Arbeitskräftemangel in Deutschland zu beheben, schloss seinerzeit die Bundesregierung mit mehreren Mittelmeerstaaten zweiseitige Abkommen, wonach Arbeitskräfte zeitlich begrenzt in Deutschland arbeiten sollten, so
1955 mit Italien,
1960 mit Spanien und Griechenland,
1961 mit der Türkei,
1963 mit Marokko,
1964 mit Portugal,
1965 mit Tunesien,
1968 mit Jugoslawien.
Als sich Anfang der 70er Jahre eine Rezession mit drohender Arbeitslosigkeit abzeichnete, verfügte die Bundesregierung am 23.11.1973 einen Anwerbestop, der noch heute gültig ist. Seither können Drittstaater i.a. nicht mehr zur Arbeitsaufnahme nach Deutschland einreisen.

(Quelle: Ausländer in Deutschland. Daten und Fakten von A-Z. (Themen-Service des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln, Dossier 19). Köln 2000. S. 3-4.)


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