Gesetze für Ausländer
Das speziell für Ausländer in Deutschland geltende Recht (Ausländerrecht) ist
durch besondere Gesetze geregelt. Wichtig ist vor allem das seit dem 1. Januar 2005 geltende
Zuwanderungsgesetz, das aus zwei Teilen besteht:
Grundlegend sind weiterhin
und für Asylbewerber
Eine gute Übersicht bietet das "Portal zum Ausländerrecht".
Vor 2005 galt seit 1964 das "Ausländergesetz"