Nichtdeutsche Tatverdächtige
Kommentar aus dem Jahr 2000:
1999 registrierte die Polizei insgesamt 2.263.140 Tatverdächtige.
Davon hatten 628.477 (26,6%) keine deutsche
Staatsangehörigkeit.
Mindestens 422.871 Nichtdeutsche (20,4%) waren 1999
straftatverdächtig wegen eines Deliktes, das auch von
Deutschen begangen werden kann, also nicht wegen eines
Verstoßes gegen das Ausländer- oder gegen das
Asylverfahrensgesetz. Gegen wie viele Nichtdeutsche nur wegen eines
solchen Verstoßes polizeilich ermittelt wurde, ist laut Polizeilicher
Kriminalstatistik des BKA
nicht möglich.
(PKS 1999, S. 106)
Im Vergleich zu dem Anteil der ausländischen
Wohnbevölkerung in Deutschland von ca. 9% können die
oveb genannten Prozentzahlen der nichtdeutschen
Strattatverdächtigen leicht zu der Annahme führen,
"die Ausländer" seien "viel krimineller" als "die Deutschen".
Daß eine derart pauschale Aussage unter statistischen
Gesichtspunkten unhaltbar ist, hat mehrere Gründe:
(1) Die Polizeiliche Kriminalstatistik beinhaltet Personengruppen, die
in der Statistik der Wohnbevölkerung nicht erfaßt
werden. Dazu gehören vor allem zahlreiche sich illegal in Deutschland
aufhaltende Personen sowie "Touristen und Durchreisende". Über
28% der nichtdeutschen Tatverdächtien sind nicht in
Deutschland als wohnhaft gemeldet.
(2) Im Vergleich zur deutschen Wohnbevölkerung ist die
Sozialstruktur der Ausländer völlig verschieden. Dies
betrifft u.a. den Lebensunterhalt
und die Altersstruktur: Unter Ausländern ist der Prozentanteil
von Männern zwischen 15 und 45 Jahren wesentlich
höher als bei den Deutschen, ebenso der Anteil der Arbeiter, Arbeitslosen und
Sozialhilfeempfänger. Statistisch bilden diese Gruppen aber
das bevorzugte Potential für Straftäter.
(3) Von den 601.221 nichtdeutschen Tatverdächtigen kamen 1999
nur 70.235 (11,2%) aus Mitgliedstaaten der EU. Somit waren nur 3,1%
aller Tatverdächtigen überhaupt EU-Inländer.
In deutlichem Gegensatz zu Drittstaatern sind also EU-Inländer
straftatsbestandsmäßig fast unauffällig.
(Vgl. PKS 1999, S. 105 u. 114
mit weiteren Einzelheiten)
Daher ist auch der prozentual sehr hohe
Anteil der Ausländer an Gewaltverbrechen,
Bandenkriminaltät bei Rauschgift- und Menschenschmuggel sowie
bei Urkundenfälschung mit einigen Einschränkungen zu
bewerten.
Statistisch zulässig und zugleich auffallend ist ein
ausländerinterner Vergleich zwischen Wohnbevölkerung
und Tatverdächtigen
nach Aufenthaltsstatus. Dabei zeigt sich,
(1) dass die Gruppe der etablierten Ausländer (mit
Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsberechtigung und
Aufenthaltsbewilligung) gemessen an ihrem Anteil unter den
Ausländern nur sehr wenig straftatverdächtig ist und
umgekehrt
(2) die Gruppen der Asylbewerber (incl. der nach Ablehnung geduldeten)
und Flüchtlinge einen vergleichsweise weit
überproportionalen Anteil an der ausländischen
Tatverdächtigen ausmachen. Daß hier
Verstöße gegen das Asylverfahrensgesetz eine
größere Rolle spielen könnte,
ändert an der Feststellung der Straftatbestandlichkeit nichts.
(3) In bezug auf die Staatsangehörigkeit
ist feststellbar, daß rund die Hälfte der
Straftatverdächtigen türkische, polnische oder
(ehemals) jugoslawische Staatsangehörigkeit besaßen,
was auch in etwa ihrem Anteil an der ausländischen
Wohnbevölkerung in Deutschland entspricht.
EU-Inländer sind bei einem solchen Gruppenvergleich
stark unterrepräsentiert.
Tatverdächtige
"Tatverdächtig ist jeder, der nach dem polizeilichen
Ermittlungsergebnis aufgrund zureichender tatsächlicher
Anhaltspunkte verdächtig ist, eine rechtswidrige (Straf-)tat
begangen zu haben. Dazu zählen auch Mittäter,
Anstifter und Gehilfen."
Nichtdeutsche Tatverdächtige
"sind Personen ausländischer Staatsangehörigkeit,
Staatenlose und Personen, bei denen die Staatsangehörigkeit
ungeklärt ist. Personen, die sowohl die deutsche als auch eine
andere Staatsangehörigkeit besitzen, zählen als
Deutsche."
(PKS 1999, S. 17-18 mit weiteren
Einzelheiten)
© fjb
2000