Nichtdeutsche Tatverdächtige



Kommentar aus dem Jahr 2000:

1999 registrierte die Polizei insgesamt 2.263.140 Tatverdächtige. Davon hatten 628.477 (26,6%) keine deutsche Staatsangehörigkeit.
Mindestens 422.871 Nichtdeutsche (20,4%) waren 1999 straftatverdächtig wegen eines Deliktes, das auch von Deutschen begangen werden kann, also nicht wegen eines Verstoßes gegen das Ausländer- oder gegen das Asylverfahrensgesetz. Gegen wie viele Nichtdeutsche nur wegen eines solchen Verstoßes polizeilich ermittelt wurde, ist laut Polizeilicher Kriminalstatistik des BKA nicht möglich.
(PKS 1999, S. 106)

Im Vergleich zu dem Anteil der ausländischen Wohnbevölkerung in Deutschland von ca. 9% können die oveb genannten Prozentzahlen der nichtdeutschen Strattatverdächtigen leicht zu der Annahme führen, "die Ausländer" seien "viel krimineller" als "die Deutschen". Daß eine derart pauschale Aussage unter statistischen Gesichtspunkten unhaltbar ist, hat mehrere Gründe:
(1) Die Polizeiliche Kriminalstatistik beinhaltet Personengruppen, die in der Statistik der Wohnbevölkerung nicht erfaßt werden. Dazu gehören vor allem zahlreiche sich illegal in Deutschland aufhaltende Personen sowie "Touristen und Durchreisende". Über 28% der nichtdeutschen Tatverdächtien sind nicht in Deutschland als wohnhaft gemeldet.
(2) Im Vergleich zur deutschen Wohnbevölkerung ist die Sozialstruktur der Ausländer völlig verschieden. Dies betrifft u.a. den Lebensunterhalt und die Altersstruktur: Unter Ausländern ist der Prozentanteil von Männern zwischen 15 und 45 Jahren wesentlich höher als bei den Deutschen, ebenso der Anteil der Arbeiter, Arbeitslosen und Sozialhilfeempfänger. Statistisch bilden diese Gruppen aber das bevorzugte Potential für Straftäter.
(3) Von den 601.221 nichtdeutschen Tatverdächtigen kamen 1999 nur 70.235 (11,2%) aus Mitgliedstaaten der EU. Somit waren nur 3,1% aller Tatverdächtigen überhaupt EU-Inländer. In deutlichem Gegensatz zu Drittstaatern sind also EU-Inländer straftatsbestandsmäßig fast unauffällig.
(Vgl. PKS 1999, S. 105 u. 114 mit weiteren Einzelheiten)

Daher ist auch der prozentual sehr hohe Anteil der Ausländer an Gewaltverbrechen, Bandenkriminaltät bei Rauschgift- und Menschenschmuggel sowie bei Urkundenfälschung mit einigen Einschränkungen zu bewerten.

Statistisch zulässig und zugleich auffallend ist ein ausländerinterner Vergleich zwischen Wohnbevölkerung und Tatverdächtigen nach Aufenthaltsstatus. Dabei zeigt sich,
(1) dass die Gruppe der etablierten Ausländer (mit Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsberechtigung und Aufenthaltsbewilligung) gemessen an ihrem Anteil unter den Ausländern nur sehr wenig straftatverdächtig ist und umgekehrt
(2) die Gruppen der Asylbewerber (incl. der nach Ablehnung geduldeten) und Flüchtlinge einen vergleichsweise weit überproportionalen Anteil an der ausländischen Tatverdächtigen ausmachen. Daß hier Verstöße gegen das Asylverfahrensgesetz eine größere Rolle spielen könnte, ändert an der Feststellung der Straftatbestandlichkeit nichts.
(3) In bezug auf die Staatsangehörigkeit ist feststellbar, daß rund die Hälfte der Straftatverdächtigen türkische, polnische oder (ehemals) jugoslawische Staatsangehörigkeit besaßen, was auch in etwa ihrem Anteil an der ausländischen Wohnbevölkerung in Deutschland entspricht. EU-Inländer sind bei einem solchen Gruppenvergleich stark unterrepräsentiert.




Tatverdächtige
"Tatverdächtig ist jeder, der nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte verdächtig ist, eine rechtswidrige (Straf-)tat begangen zu haben. Dazu zählen auch Mittäter, Anstifter und Gehilfen."

Nichtdeutsche Tatverdächtige
"sind Personen ausländischer Staatsangehörigkeit, Staatenlose und Personen, bei denen die Staatsangehörigkeit ungeklärt ist. Personen, die sowohl die deutsche als auch eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, zählen als Deutsche."
(PKS 1999, S. 17-18 mit weiteren Einzelheiten)


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