Sozialstruktur

Tabellen und Diagramme

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Aktuelle Informationen

- zur allgemeinen Situation von Ausländern am Arbeitsmarkt:
IAB-Zuwanderungsmonitor Jan 2017
IAB-Zuwanderungsmonitor Feb 2017

- zur Arbeitslosigkeit unter Ausländern:
Ausländerarbeitslosenquoten (BA Feb 2017)

- zur Situation der Flüchtlinge am Arbeitsmarkt:
Bilanz der Fluchtmigration (IAB Aug 2016)

Weitere umfangreiche Informationen bietet die Bundesanstalt für Arbeit unter:
Migration und Arbeitsmarkt



ARCHIV (Text aus den Jahren 2000-2011):

Arbeitsgenehmigung:
Drittstaater, die keine Aufenthaltsberechtigung und keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzen, benötigen zur Arbeitsaufnahme in Deutschland eine Arbeitsgenehmigung. Dabei unterscheidet man
- Arbeitserlaubnis (früher "Allgemeine Arbeitserlaubnis"):
Ihre Erteilung hängt grundsätzlich von Lage und Entwicklung am Arbeitsmarkt ab ("Arbeitsmarktvorbehalt"). Sie hat eine Gültigkeit von bis zu zwei Jahren, muß aber immer dann erneuert werden, wenn der Arbeitgeber gewechselt wird. 1998 wurden 85% der Arbeitsgenehmigungen als Arbeitserlaubnisse erteilt.
- Arbeitsberechtigung (früher "Besondere Arbeitserlaubnis"), die unter besonderen Voraussetzungen unabhängig von einem Arbeitsmarktvorbehalt unbefristet zu erteilen ist, so u.a. an ausländische Arbeitnehmer, die in den letzten Jahren mindestens fünf Jahre lang rechtmäßig als abhängig Beschäftigte tätig waren. Wenn in den Jahren seit 1994 die Anzahl der Arbeitsberechtigten erheblich zurückgegangen ist, so bedeutet dies keineswegs, daß es immer weniger Ausländer mit einer Arbeitsberechtigung gibt; diese erhielte man durch eine Summe aller bisher jährlich vergebenen Arbeitsberechtigungen.
1998 wurden 85% der Arbeitsgenehmigungen als Arbeitserlaubnisse erteilt. Asylbewerber und geduldete Personen, die nach dem 15.05.97 eingereist sind, erhalten keine Arbeitsgenehmigung. Zu beachten ist ferner, daß u.a. türkische Staatsangehörige nach einem Jahr ordnungsgemäßer Beschäftigung einen Anspruch auf Erneuerung der Arbeitserlaubnis beim gleichen Arbeitgeber besitzen.

Erwerbstätigkeit:
Die Erwerbstätigkeit der Ausländer stellt einen wesentlichen Wirtschaftsfaktor in Deutschland dar. Laufende Informationen bietet das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderte Institut für Entwicklungsforschung, Wirtschafts- und Sozialplanung (isoplab GmbH), insbesondere in der Zeitschrift "Ausländer in Deutschland (AiD). Informationsdienst zu aktuellen Fragen der Ausländerarbeit".
Auch 60 Jahre nach dem Beginn der Anwerbung ungelernter Arbeiter in Südeuropa bildet die Gruppe der Arbeiter immer noch die größte der ausländischen Erwerbstätigen. Während bei den Deutschen weit mehr als die Hälfte der Erwerbstätigen Angestellte und Beamte sind, sind es bei den Ausländern weniger als ein Drittel.

Lebensunterhalt:
37% der Ausländer sind erwerbstätig, rund 15% bestreiten ihren Lebensunterhalt aus öffentlichen Mitteln (Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz). Etwa 21% sind Kinder und Jugendliche; knapp 7% sind Rentner.

Rentner:
Zur Situation der insgesamt 1,5 Millionen ausländischen Rentner, von denen mehr als eine halbe Million in Deutschland leben, gibt es Informationen in Heft 49 der Zeitschrift IWD.


© Franz Josef Burghardt 2000-2017