Sozialstruktur
Tabellen und Diagramme
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Aktuelle Informationen
- zur allgemeinen Situation von Ausländern am Arbeitsmarkt:
IAB-Zuwanderungsmonitor Jan 2017
IAB-Zuwanderungsmonitor Feb 2017
- zur Arbeitslosigkeit unter Ausländern:
Ausländerarbeitslosenquoten (BA Feb 2017)
- zur Situation der Flüchtlinge am Arbeitsmarkt:
Bilanz der Fluchtmigration (IAB Aug 2016)
Weitere umfangreiche Informationen bietet die Bundesanstalt für Arbeit unter:
Migration und Arbeitsmarkt
ARCHIV (Text aus den Jahren 2000-2011):
Arbeitsgenehmigung:
Drittstaater, die keine Aufenthaltsberechtigung und keine unbefristete
Aufenthaltserlaubnis besitzen, benötigen zur Arbeitsaufnahme
in Deutschland eine Arbeitsgenehmigung. Dabei unterscheidet man
- Arbeitserlaubnis (früher
"Allgemeine Arbeitserlaubnis"):
Ihre Erteilung hängt grundsätzlich von Lage und
Entwicklung am Arbeitsmarkt ab ("Arbeitsmarktvorbehalt"). Sie hat eine
Gültigkeit von bis zu zwei Jahren, muß aber immer
dann erneuert werden, wenn der Arbeitgeber gewechselt wird. 1998 wurden
85% der Arbeitsgenehmigungen als Arbeitserlaubnisse erteilt.
- Arbeitsberechtigung (früher
"Besondere Arbeitserlaubnis"), die unter besonderen Voraussetzungen
unabhängig von einem Arbeitsmarktvorbehalt unbefristet zu
erteilen ist, so u.a. an ausländische Arbeitnehmer, die in den
letzten Jahren mindestens fünf Jahre lang
rechtmäßig als abhängig
Beschäftigte tätig waren. Wenn in den Jahren seit
1994 die Anzahl der Arbeitsberechtigten erheblich
zurückgegangen ist, so bedeutet dies keineswegs, daß
es immer weniger Ausländer mit einer Arbeitsberechtigung gibt;
diese erhielte man durch eine Summe aller bisher jährlich
vergebenen Arbeitsberechtigungen.
1998 wurden 85% der Arbeitsgenehmigungen als Arbeitserlaubnisse
erteilt. Asylbewerber und geduldete Personen, die nach dem
15.05.97 eingereist sind, erhalten keine Arbeitsgenehmigung. Zu
beachten ist ferner, daß u.a. türkische
Staatsangehörige nach einem Jahr
ordnungsgemäßer Beschäftigung einen
Anspruch auf Erneuerung der Arbeitserlaubnis beim gleichen Arbeitgeber
besitzen.
Erwerbstätigkeit:
Die Erwerbstätigkeit der Ausländer stellt einen
wesentlichen Wirtschaftsfaktor in Deutschland dar. Laufende
Informationen bietet das vom Bundesministerium für Arbeit und
Soziales geförderte
Institut für Entwicklungsforschung, Wirtschafts- und
Sozialplanung (isoplab GmbH), insbesondere in der Zeitschrift
"Ausländer in Deutschland (AiD). Informationsdienst zu
aktuellen Fragen der Ausländerarbeit".
Auch 60 Jahre nach dem Beginn der Anwerbung ungelernter Arbeiter in
Südeuropa bildet die Gruppe der Arbeiter immer noch die
größte der ausländischen
Erwerbstätigen. Während bei den Deutschen weit mehr
als die Hälfte der Erwerbstätigen Angestellte und
Beamte sind, sind es bei den Ausländern weniger als ein
Drittel.
Lebensunterhalt:
37% der Ausländer sind erwerbstätig, rund 15%
bestreiten ihren Lebensunterhalt aus öffentlichen Mitteln
(Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz). Etwa
21% sind Kinder und Jugendliche; knapp 7% sind
Rentner.
Rentner:
Zur Situation der insgesamt 1,5 Millionen ausländischen
Rentner, von denen mehr als eine halbe Million in Deutschland leben,
gibt es Informationen in Heft 49 der Zeitschrift IWD.
© Franz Josef Burghardt
2000-2017