Kriminalität

Tabellen und Diagramme

Extremismus
Jugendgewalt (2006)


In der öffentlichen Diskussion über die Zuwanderung nach Deutschland ist kaum ein Begriff so umstritten wie der der sogenannten "Ausländerkriminalität". Eine unreflektierte und kontextlose Verwendung von Zahlen zu ausländischen Tatverdächtigen, Verurteilten oder Inhaftierten ist häufig Anlass zu erheblichen Missverständnissen und Fehlschlüssen. Es sei daher an dieser Stelle auf die entsprechenden Ausführungen des Bundesamtes für Politische Bildung hingewiesen ("Ausländerkriminalität", Statistische Daten und soziale Wirklichkeit).

Zum Verständnis der juristischen Begriffe:
Die Strafverfolgung beginnt mit den "polizeilich registrierten Fällen" (2014 ca. 6 Millionen). In gut der Hälfte der Fälle gelingt eine "Aufklärung", aber nur in einem Drittel der Fälle wird ein  "Tatverdächtiger" ermittelt (2014 ca. 2,14 Mio.). Durch Abzug der strafunmündigen Kinder erhält man die Anzahl der "strafmündigen Tatverdächtigen" (2014 ca. 2,08 Mio.). Wegen nicht hinreichendem Tatverdacht kommt es aber nur in weniger als der Hälfte der Fälle zu Gerichtsverfahren, die mit einer "Aburteilung" enden (2014 ca. 746.000). Viele der Abgeurteilten werden aber freigesprochen oder ihr Verfahren wurde eingestellt. Nur die schuldig gesprochenen Abgeurteilten werden als "Verurteilte" bezeichnet (2014 ca. 592.000). Die weitaus meisten dieser Urteile lauten aber auf Bewährung, sind Geldstrafen oder andere Sanktionen; nur weniger als 10% der Verurteilten müssen eine Freiheits- oder Jugendstrafe antreten (2014 ca. 36.000).
((BAMF, Statist. Jahrbuch 2016, S. 312.)

HINWEIS: Bundesweite Zahlen zu diesem Thema liegen immer mit z. T. erheblicher Verzögerung vor,


ARCHIV (Text aus dem Jahr 2000:

1999 registrierte die Polizei insgesamt 2.263.140 Tatverdächtige. Davon hatten 628.477 (26,6%) keine deutsche Staatsangehörigkeit.
Mindestens 422.871 Nichtdeutsche (20,4%) waren 1999 straftatverdächtig wegen eines Deliktes, das auch von Deutschen begangen werden kann, also nicht wegen eines Verstoßes gegen das Ausländer- oder gegen das Asylverfahrensgesetz. Gegen wie viele Nichtdeutsche nur wegen eines solchen Verstoßes polizeilich ermittelt wurde, ist laut Polizeilicher Kriminalstatistik des BKA nicht möglich.
(PKS 1999, S. 106)

Im Vergleich zu dem Anteil der ausländischen Wohnbevölkerung in Deutschland von ca. 9% können die oben genannten Prozentzahlen der nichtdeutschen Straftatverdächtigen leicht zu der Annahme führen, "die Ausländer" seien "viel krimineller" als "die Deutschen". Daß eine derart pauschale Aussage unter statistischen Gesichtspunkten unhaltbar ist, hat mehrere Gründe:
(1) Die Polizeiliche Kriminalstatistik beinhaltet Personengruppen, die in der Statistik der Wohnbevölkerung nicht erfaßt werden. Dazu gehören vor allem zahlreiche sich illegal in Deutschland aufhaltende Personen sowie "Touristen und Durchreisende". Über 28% der nichtdeutschen Tatverdächtigen sind nicht in Deutschland als wohnhaft gemeldet.
(2) Im Vergleich zur deutschen Wohnbevölkerung ist die Sozialstruktur der Ausländer völlig verschieden. Dies betrifft u.a. den Lebensunterhalt und die Altersstruktur: Unter Ausländern ist der Prozentanteil von Männern zwischen 15 und 45 Jahren wesentlich höher als bei den Deutschen, ebenso der Anteil der Arbeiter, Arbeitslosen und Sozialhilfeempfänger. Statistisch bilden diese Gruppen aber das bevorzugte Potential für Straftäter.
(3) Von den 601.221 nichtdeutschen Tatverdächtigen kamen 1999 nur 70.235 (11,2%) aus Mitgliedstaaten der EU. Somit waren nur 3,1% aller Tatverdächtigen überhaupt EU-Inländer. In deutlichem Gegensatz zu Drittstaatern sind also EU-Inländer straftatsbestandsmäßig fast unauffällig.
(Vgl. PKS 1999, S. 105 u. 114 mit weiteren Einzelheiten)

Tatverdächtige
"Tatverdächtig ist jeder, der nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte verdächtig ist, eine rechtswidrige (Straf-)tat begangen zu haben. Dazu zählen auch Mittäter, Anstifter und Gehilfen."

Nichtdeutsche Tatverdächtige
"sind Personen ausländischer Staatsangehörigkeit, Staatenlose und Personen, bei denen die Staatsangehörigkeit ungeklärt ist. Personen, die sowohl die deutsche als auch eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, zählen als Deutsche."
(PKS 1999, S. 17-18 mit weiteren Einzelheiten)


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