Aufenthaltsdauer



Tabellen und Diagramme:

1997

D-6. Aufenthaltsdauer insgesamt
D-7. Aufenthaltsdauer über 8 Jahre nach Nationalitäten
D-8. Aufenthaltsdauer über 15 Jahre nach Nationalitäten
D-9. Aufenthaltsdauer unter 6 Jahre nach Nationalitäten



Etwa zwei Drittel aller Ausländer wohnen bereits länger als acht Jahre in Deutschland und erfüllen daher die wichtigste Voraussetzung für einen Anspruch auf Einbürgerung. Unter den Ausländern mit einer Aufenthaltsdauer über 15 Jahre sind EU-Bürger und türkische Staatsangehörige mit über 50% (der jeweiligen Nationalität), aber auch Jugoslawen, Tunesier und Marollaner mit jeweils etwa 40% vertreten. Auffallend bei der Aufenthaltdsdauer unter 6 Jahren ist der hohe Prozentsatz bei den Ausländern aus Rumänien mit über 70%, was vermutlich nur durch eine außergewöhnlich hohe Kinderzahl erklärt wetrden kann.

Die ähnliche Struktur der Aufenthaltsdauer bei EU-Bürgern und türkischen Staatsangehörigen deutet darauf hin, daß es sich hier überwiegend um ehemalige Gastarbeiter, nachgezogene Familienangehörige und ihre Nachkommen handelt.


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