Aufenthaltsdauer
Tabellen und Diagramme:
1997
D-6. Aufenthaltsdauer
insgesamt
D-7. Aufenthaltsdauer
über 8 Jahre nach Nationalitäten
D-8. Aufenthaltsdauer
über 15 Jahre nach Nationalitäten
D-9. Aufenthaltsdauer unter 6
Jahre nach Nationalitäten
Etwa zwei Drittel aller Ausländer wohnen bereits
länger als acht Jahre in Deutschland und erfüllen
daher die wichtigste Voraussetzung für einen Anspruch auf Einbürgerung. Unter den
Ausländern mit einer Aufenthaltsdauer über 15 Jahre
sind EU-Bürger und türkische
Staatsangehörige mit über 50% (der jeweiligen
Nationalität), aber auch Jugoslawen, Tunesier und Marollaner
mit jeweils etwa 40% vertreten. Auffallend bei der Aufenthaltdsdauer
unter 6 Jahren ist der hohe Prozentsatz bei den Ausländern aus
Rumänien mit über 70%, was vermutlich nur durch eine
außergewöhnlich hohe Kinderzahl erklärt
wetrden kann.
Die ähnliche Struktur der Aufenthaltsdauer bei
EU-Bürgern und türkischen Staatsangehörigen
deutet darauf hin, daß es sich hier überwiegend um
ehemalige Gastarbeiter, nachgezogene Familienangehörige und
ihre Nachkommen handelt.
© fjb
2000